Etwas Gesetzliches

Rechtliche Rahmenbedingungen bei der Freilandhaltung

Bei der Umsetzung der Freilandhaltung von Schweinen gibt es einiges zu beachten. Die folgende Zusammenfassung soll dazu dienen, einen Überblick über den rechtlichen Rahmen zu verschaffen. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Wer eine Freilandhaltung umsetzen möchte sollte sich daher unbedingt weitergehend informieren. Zur Bewältigung der Vielzahl von Gesetzestexten empfiehlt sich dabei, neben den auf den jeweiligen (am besten offiziellen Seiten) angebotenen Suchfunktionen auch die Suchfunktion des Browsers zu nutzen (Strg+F).

Verschiedene Rechtsbereiche
Die verschiedenen Rechtsbereiche, die bei der Freilandhaltung von Schweinen greifen, umfassen zunächst einmal diejenigen, die generell für jegliche Tierhaltung gelten. Darunter sind z.B.:

Baugesetzbuch
(->http://www.gesetze-im-internet.de/bbaug/)

Belange von Umwelt- und NaturschutzDüngeverordnung (DüV)
(->http://www.gesetze-im-internet.de/d_v/)

Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutztV)
(-> http://www.gesetze-im-internet.de/tierschnutztv/)

U.a. Anforderungen an das Halten von SchweinenViehverkehrsverordnung (ViehVerkV) (->http://www.gesetze-im-internet.de/viehverkv_2007/)
Z.B. Kennzeichnung und Registrierung von Schweinen

Anmelden der Tierhaltung
Schweine müssen bei der Tierseuchenkasse und der HIT-Datenbank angemeldet sein. Über die HIT-Datenbank werden ebenfalls die zur Erfüllung der Kennzeichnungspflicht erforderlichen Ohrmarken ausgegeben.

Allgemeine Schweinehaltung
Darüber hinaus sind die Rechtsschriften welche die Schweinehaltung im allgemeinen betreffen zu berücksichtigen. Hier zu zählen z.B.:

Schweine-Salmonellen-Verordnung (SchwSalmoV)
(->http://www.gesetze-im-internet.de/schwsalmov/)

Schweinepest-Verordnung (SchwPestV 1988)
(-> http://www.gesetze-im-internet.de/schwpestv_1988/)

Brucellose-Verordnung
(->http://www.gesetze-im-internet.de/brucellosev/)

Verordnung zum Schutz gegen die Aujeszkysche Krankheit (AujeszkKrV)
(-> http://www.gesetze-im-internet.de/aujeszkkrv/)

Verordnung zum Schutz gegen die Vesikuläre Schweinekrankheit (VSchwKrSchV)
(-> http://www.gesetze-im-internet.de/vschwkrschv/)

Verordnung über meldepflichtige Tierkrankheiten (TKrMeldpflV 1983)
(-> http://www.gesetze-im-internet.de/tkrmeldpflv_1983/)

Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen (TierSeuchAnzV)
(-> http://www.gesetze-im-internet.de/tierseuchanzv/)

Schweinehaltungshygieneverordnung (SchHaltHygV)
(->http://www.gesetze-im-internet.de/schhalthygv/)

Freiland- oder Auslaufhaltung?
In der Schweinehaltungshygieneverordnung wird zwischen Freiland- und Auslaufhaltung unterschieden. Freilandhaltung bezeichnet danach die Haltung von Schweinen im Freien ohne feste Stallgebäude, jedoch mit Schutzeinrichtung.

Als Auslaufhaltung ist eine Haltung in Ställen, mit Möglichkeit zum Aufenthalt im Freien definiert.

(nach § 2, 10 und 11 der SchHaltHygV (erlassen 1999))

Freilandhaltung von Schweinen
Die Freilandhaltung ist ausführlich in der Schweinehaltungshygieneverordnung (SchHaltHygVO) geregelt. Sie schreibt unter anderem bauliche Voraussetzungen wie z.B. die wildschweinsichere Einzäunung, den Betriebsablauf (Dokumentationen), sowie Reinigung und Desinfektion von Stall und Arbeitsgeräten zur Vorbeuge und das Vorgehen im Seuchenfall vor.