Gebührenordnung
(Stand 1.10.2019)
Für die Teilnahme an der geordneten Führung der Wollschweinzucht über das Wollschwein-Register der GEH ist zunächst eine Mitgliedschaft in der GEH Grundvoraussetzung. Hierfür gelten die allgemein gültigen Satzungsbestimmungen. Zusätzlich sind vom Züchter Gebühren zu entrichten. Diese sind zweckgebunden und dienen ausschließlich zur Deckung der anfallenden Kosten für die Führung des Registers.
Mitgliedsbeitrag zur GEH (Jahresbeitrag) | € 75,00 |
Gebühr für jedes eingetragene Zuchttier pro Kalenderjahr | € 10,00 |
Betriebsbesuch Erstaufnahme von Zuchttieren, zu denen noch keine Daten vorliegen und Rassebeurteilung |
€ 30,00 |
Betriebsbesuch Wurfbesichtigung und Beurteilung (ist erforderlich, bei allen Würfen, zu denen noch keine Abstammungsdaten der Elterntiere dokumentiert sind) |
€ 30,00 |
Wegepauschale für sonstige, notwendige Betriebsbesuche | € 30,00 |
Die Beitragszahlung für die Mitgliedschaft in der GEH erfolgt zum Jahresanfang direkt durch die GEH-Geschäftsstelle.
Die Gebühren werden anhand der erfassten Tierdaten ermittelt und vom Register gesondert in Rechnung gestellt. Stichtag ist jeweils der 1. Januar eines Jahres. Für Neumitglieder des Registers werden die Gebühren mit der schriftlichen Teilnahmebestätigung erhoben. Für das laufende Jahr sind diese fällig, sofern der Antrag bis zum 30.9. d. J. gestellt wird. Danach erfolgt erst eine Berechnung ab dem Folgejahr. Die Gebühr für die notwendigen Züchterbesuche sowie die Ohrmarken wird jeweils zeitnah in Rechnung gestellt.