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Die "Rote Liste"

Die Wollschweine oder Mangalitzas werden auf der "Roten Liste" der GEH seit dem Jahr 1993 unter der Kategorie "Rassen aus anderen Ländern" geführt. Ausländische Rassen können in die Rote Liste der GEH aufgenommen werden, wenn folgende Bedingungen erfüllt werden:

  • sie in ihrem Ursprungsland ebenfalls gefährdet sind
  • die deutsche Population eine wesentliche Zuchtbasis für die Gesamtpopulation darstellt (etwa 10% des Gesamtbestandes)
  • möglichst ein gegenseitiger Austausch von Zuchttieren und Abstammungsinformationen stattfindet.